24 Stundenförderung :
Voraussetzungen für die 24 Stundenförderung :
Folgende Unterlagen werden für den Förderungsantrag benötigt:
Zur Feststellung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen können folgende Dokumente verlangt werden:
Qualitätssicherung:
Das Sozialministerium überprüft die Erfüllung der Fördervoraussetzungen.
Zur Sicherung der Qualität in der häuslichen Betreuung kann der Förderungsgeber geeignete Maßnahmen in Form eines Hausbesuches, durch Pflegefachkräfte vorsehen.
Die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung muss jederzeit ermöglicht werden!
Pflegegeld und Pflegestufen:
Auf welche Pflegestufe ein Anspruch besteht wird von Ihrem jeweiligen zuständigen Pensionsversicherungsträger bestimmt. Es gibt beim Pflegegeld aktuell 7 Stufen.
Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht bei einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden
pro Monat, ab der Stufe 5 gelten zusätzliche Kriterien.
Ein Ansuchen zum Pflegegeld ist beim zuständigen Pensions-versicherungsträger zu
stellen, wobei Ihre Medizinischen Befunde dem Antrag beizulegen sind.( Arztbefunde )
Im Falle einer nicht zutreffenden Pflegestufe gibt es die Möglichkeit einen Einspruch dagegen zu erheben.
Der Verein Chronisch Krank unterstützt Sie gerne bei einem Einspruch gegen eine
fehlerhafte Einstufung durch verschiedene Anwälte.
Schon vielen von unseren Klient/innen wurde bereits durch den Einsatz der Anwälte über den Verein Chronisch Krank dabei geholfen.
Hier finden Sie weitere interessante sowie wichtige Informationen über
das Pflegegeld und den damit verbundenen Bestimmungen.
7 Pflegestufen:
Stufe |
Höhe des Pflegegeldes |
Pflegebedarf an Stunden |
1 |
EUR 157,30 |
65 Stunden |
2 |
EUR 290,00 |
95 Stunden |
3 |
EUR 451,80 |
120 Stunden |
4 |
EUR 677,60 |
160 Stunden |
5 |
EUR 920,30 |
180 Stunden *) |
6 |
EUR 1.285,20 |
180 Stunden *) |
7 |
EUR 1.688,90 |
180 Stunden *) |
*) zusätzliche Kriterien der Stufe 5:
Die Betreuungsmaßnahmen benötigen mehr als 180 Stunden, es besteht ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand.
*) zusätzliche Kriterien der Stufe 6:
Mehr als 180 Stunden Betreuung sind notwendig und die zu betreuende Person benötigt zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen regelmäßig während des Tages und in der Nacht.
Eine Betreuungsperson muss permanent anwesend sein, da es zu einer Eigen- oder Fremdgefährdung kommen kann.
*) zusätzliche Kriterien der Stufe 7:
Wenn die Pflegemaßnahmen mehr als 180 Stunden in Anspruch nehmen und keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung mehr möglich sind, und es liegt ein gleich zu achtender Zustand vor.
Die Antragsformulare zum Dowload finden Sie auf der Seite der jeweiligen Pensionversicherungen
Hier finden Sie einen online Pflegegeldrechner !
Obmann Mag. Jürgen Ephraim Holzinger
Obmann Stellvertreterin Carmen Klammer, MSc.
+43 (0) 7223 / 8 26 67
Büro- & Postadresse: 4470 Enns, Kirchenplatz 3
Die persönlichen Beratungstermine finden Sie HIER
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