Leistungen der Betreuer/innen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Essen kochen, Einkaufen, Erledigungen durchführen,
- Haushalts- und Reinigungstätigkeiten,
- Wäsche waschen und Bügeln,
- Betreuung von Pflanzen und Tieren.
Unterstützung bei der Lebensführung:
- Gestaltung des Tagesablaufs,
- Hilfestellung bei alltäglichen Dingen.
Gesellschafterfunktionen:
- Gesellschaft leisten,
- Konversation führen,
- Aufrechterhalten von Kontakten
solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen:
- Unterstützung beim Essen und Trinken,
- Unterstützung bei der Körperpflege,
- Unterstützen beim Verrichten der Notdurft,
- Unterstützung beim An- und Ausziehen,
- Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Setzen, Niederlegen
Personenbetreuerinnen dürfen zusätzlich folgende Tätigkeiten durchführen:
(die Personenbetreuerinnen von diplomiertem Pflegepersonal übertragen wurden)
- Verabreichung von Medikamenten (Einnahme von Tabletten u.Ä.)
- Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden.
- Einfache Licht- und Wärmeanwendungen.
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln,
- Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels.
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